Patenschaft für ein Tier übernehmen und einen wichtigen Beitrag leisten
Die mit der Unterbringung und Pflege von Pferden, Kühen, Ziegen, Eseln, Schweinen etc. einhergehenden hohen Kosten und die Seltenheit guter Platzierungsmöglichkeiten sind die Hauptgründe dafür, dass zugunsten der Nutztiere nur sehr wenige Institutionen mit zumeist stark eingeschränkten Aufnahmemöglichkeiten existieren. Mit einer Patenschaft helfen Sie, einzelnen Tieren Zuflucht zu bieten und ihnen ein gesichertes Dasein zu gewährleisten.
Aus einer die heutige Situation erfassenden Gesamtsicht heraus mag dieses Engagement für ein einzelnes Tier allenfalls als wenig effizient erscheinen. Jedoch übernimmt ein solches Individuum immer auch die Funktion eines Botschafters seiner Art, vermittelt den Wert des Wesens an sich und vermag zusammen mit seiner Geschichte einen gewichtigen tierschützerischen Beitrag zu leisten. Aus der Sicht des Individuums schliesslich ist ihm gegenüber geleistete Hilfe letztlich Leben an sich und in Form eines artgerechten Lebens das Höchste, was man für ein Mitlebewesen tun kann.
Patenschaftsformen
Teil-Patenschaft
Die Teil-Patin/der Teil-Pate unterstützt ihr/sein Patentier mit einem regelmässigen, in der Höhe von ihr/ihm selbst festgesetzten Beitrag (minimaler Betrag CHF 30.- pro Monat).
Voll-Patenschaft
Die Voll-Patin/der Voll-Pate kommt für sämtliche monatlichen Unterbringungskosten ihres/seines Patentieres auf. Diese Form der Patenschaft ist insbesondere auch für Personen gedacht, die ihr Tier aus anderen als monetären Gründen nicht mehr halten können und denen ein Verkauf des Tieres nicht möglich (z.B. infolge Alters) oder nicht erwünscht ist (z.B. weil ausgeschlossen werden soll, dass das Tier weitergereicht wird).
Es würde uns freuen, wenn Sie sich für die Übernahme einer Patenschaft entscheiden könnten. Für offengebliebene Frage betreffend Patenschaft stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung.
Eine Patenschaft übernehmen
Die Kontodaten zur Überweisung oder zur Einrichtung des Dauerauftrags finden Sie unter Spenden.
Eine Patenschaft bringt keine fixe Verpflichtung mit sich. Eine Beendigung ist jederzeit möglich. Die Stiftung bittet einzig darum, eine Auflösung möglichst mit einer Aufkündung von drei Monaten mitzuteilen, um die weitere Finanzierung des auf die Unterstützung angewiesenen Tieres sicherstellen zu können.
Die Patin/der Pate hat die Möglichkeit, nach vorgängiger Verabredung das Patentier zu besuchen. Informationen zu ihrem Schützling finden die Paten auch auf der Homepage, auf welcher sie – Einverständnis vorausgesetzt – namentlich aufgeführt werden. Selbstverständlich können sie sich auch jederzeit telefonisch nach dem Wohlergehen ihres Patentieres erkundigen. Auf Wunsch oder bei Verschenken einer Patenschaft wird eine Patenschaftsurkunde ausgestellt. Einmal jährlich findet ein Patentreffen statt, an welchem Kontakte zu anderen, für Tiere engagierten Personen geknüpft werden können (in der Regel erster oder zweiter Samstag im August). Die von der Stiftung aufgenommenen Tiere sollen Zeit ihres Lebens unter dem Protektorat der Stiftung bleiben können. Dadurch soll verhindert werden, dass ein gerettetes Tier allenfalls vom Regen in die Traufe gerät. Die Stiftungstiere werden deshalb grundsätzlich nicht verkauft, sondern bleiben während ihres gesamten Lebens im „Eigentum“ der Stiftung. Somit besteht auch kein Raum für ein Vorkaufsrecht. Es ist aber möglich, ein Stiftungstier gestützt auf einen Schutzvertrag in Pflege zu übernehmen. Die/der Pflegende bietet dem Tier ein artgerechtes Zuhause und einen dem Individuum gerecht werdenden Umgang, beim Pferd insbesondere eine seinen Neigungen und Schwächen angepasste Nutzung. Eine Weiterveräusserung oder ein Verschenken des Tieres ist nicht möglich; die Tötung kann – Notfälle ausgenommen – nur mit Zustimmung der Stiftung erfolgen. Die/der Pflegende hat im Gegenzug die Möglichkeit, das Tier jederzeit, falls ihr/ihm die erforderliche Pflege nicht mehr möglich ist, an die Stiftung zurückzugeben. Personen, die ein Tier mit einer Patenschaft unterstützen, verfügen über ein Mitsprache- bzw. vorgängiges Informationsrecht im Falle der Abgabe ihres Patentieres zur Pflege, so dass sie sich vorgängig auch selbst um die Übernahme der Pflege bewerben können.