Zweck

Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, den verfassungsrechtlich verankerten Schutz der Würde der Kreatur durchzusetzen (juristischer Tierschutz); die Stellung des Tieres als Mitgeschöpf zu festigen (gesellschaftlicher Tierschutz) und als Konsequenz daraus Tiere vor Ausbeutung und Missbrauch zu schützen und ihnen wo immer nötig beizustehen (konkreter oder individueller Tierschutz).

Um das zu erreichen

Wir bieten die Möglichkeit, Tiere ausserhalb jeglicher Nutzungsinteressen kennenzulernen und im Austausch mit ihnen ihre Individualität zu erleben. Wir nehmen politisch und gesellschaftlich Einfluss, um ihnen aus der Abhängigkeit menschlicher Nutzungsinteressen zu helfen. Wir setzen uns im Einzelfall dafür ein, dass der bisher erreichte Tierschutzstandard nicht toter Buchstabe bleibt oder dazu verkommt. Wir beraten Tierhalter, Behörden, Ausbildungsinstitute und weitere Interessierte und unterstützen diese in ihren Aufgaben zugunsten der Tiere. Wir pflegen den Kontakt mit Medien, Tierschutzorganisationen und Behörden, um Missstände effizient und dauerhaft zu bekämpfen. Wir wollen offen und agil bleiben und jede Möglichkeit nutzen, die Situation der Tiere zu verbessern.

Stiftungsrat

Stiftungsratsmitglieder sind derzeit gemäss Stiftungsurkunde die beiden Stiftungsgründer. Claudia Steiger, Rechtsanwältin und Mediatorin SAV (Stiftungsratspräsidentin) Christof Zimmerli, Jurist (Vizepräsident).

Stiftungsgründer

Die Stiftungsgründer Claudia Steiger und Christof Zimmerli engagieren sich seit Jahren sowohl im institutionellen als auch im individuellen Tierschutz. Hierzu gehören Aufklärungs- und Beratungsarbeit, politische und juristische Vorstösse sowie die konkrete Hilfe in Notfällen. Zwar mag der Einsatz für Individuen vom Grundsatz her, dass ein Übel bei der Wurzel bekämpft werden sollte, zunächst wenig sinnvoll erscheinen, weil die Rettung eines einzelnen Lebewesens höchstens mittelbar, nämlich durch das Wirken als Botschafter seiner Art, Tierleid erzeugende Strukturen zu ändern vermag. Jedoch verlangt die gesamtheitliche Betrachtung nach Ansicht der Stiftungsgründer auch den Einsatz für den Einzelnen, was spätestens dann leicht erkennbar wird, wenn der Fokus des betroffenen Individuums zum Massstab wird. 

In der Schweiz setzen sich diverse Einrichtungen und Institutionen in verdankenswerter Weise für das Wohl von in Not geratenen Heimtieren ein. Für die Nutztiere hingegen stehen die Chancen um ein Vielfaches schlechter. Dies lässt sich zum einen leicht aus der Bezeichnung selbst erklären, sind diese Lebewesen doch dazu bestimmt, mit ihrem Fleisch oder (zuvor) ihrer Verwendung zu Sport-, Freizeit- und Prestigezwecken dem Menschen zu „nützen“. Zum anderen wachsen die Schwierigkeiten in punkto Unterbringung, Finanzierung und Wieder-Platzierung mit der Grösse des Tieres unweigerlich, so dass bei ökonomischer Betrachtung der Einsatz für ein Grosstier kaum zu rechtfertigen ist, könnte doch einer Vielzahl von kleinen Tieren an dessen statt geholfen werden.

Die Stiftungsgründer haben sich nichts desto trotz dafür entschieden, im Bereich des Individualtierschutzes das Augenmerk auf die Nutztiere zu legen, ohne aber die übrigen Geschöpfe aus dem Blickfeld zu verlieren. Sie sind zu 100% berufstätig und betreiben ihr Stiftungs-engagement nebenberuflich und ehrenamtlich.